**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 24. November 2004; 04:50
**********************************************************

Gesundheit/Kommentar:

> Zweischneidig

Die Pharma-Firmen sind empoert. Die letzte ASVG-Novelle soll dazu fuehren,
dass nicht mehr zuviele unnoetige Medikamente verkauft werden -- ein
ziemlicher Schlag fuer die Produzenten. Denn die Novelle sieht vor, dass bei
den Packungsgroessen gespart werden soll, wodurch weniger Medikamente in den
privaten Arzneimittelschraenken verschimmeln duerften. Unter ASVG § 351c
(4): "Bei Arzneispezialitaeten, die vornehmlich der Behandlung von
Akutkrankheiten dienen, ist nur jene Packungsgroesse (in den
Erstattungskodex, Anm.) aufzunehmen, deren Inhalt fuer die Behandlung des
Regelfalles ausreicht. Bei Arzneispezialitaeten, die der Behandlung von
chronischen Krankheiten dienen, ist eine Packungsgroesse zur Anbehandlung
oder Erprobung (Kleinpackung) und eine zweite Packungsgroesse fuer die
medikamentoese Versorgung fuer die Dauer eines Monates aufzunehmen."

Hat der Gesetzgeber da mal was Vernuenftiges gemacht? Nunja... Was ist mit
Kranken, die eine laengerdauernde Therapie verschrieben bekommen haben? Der
Branchenverband Pharmig in seiner Aussendung: "Tatsaechlich werden chronisch
kranke Patienten wie beispielsweise Herzinfarkt-, Schlaganfall- oder
Krebspatienten fuer ihre Medikamente kuenftig ungleich tiefer in die Tasche
greifen muessen als bisher: Bei einer Drei-Monats-Therapie werden sie statt
bisher 4,35 Euro kuenftig eine Rezeptgebuehr von 13,05 Euro entrichten
muessen."

Sicher, die Argumentation der Pharmig ist ziemlich durchsichtig. Aber so wie
es aussieht, muss ich da ausnahmsweise der Pharma-Industrie zumindest
teilweise recht geben -- ein komisches Gefuehl.
*Bernhard Redl*

Originalmeldung:
http://www.ots.at/meldung.php?schluessel=OTS_20041111_OTS0085&ch=produkte


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der Verantwortung der
VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts
ueber eine anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
Der akin-pd wird nur als Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den
Verteiler geraten ist, kann den akin-pd per formlosen Mail an
akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin