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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. September 2004; 15:51
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Oestereich/Deutschland/Glosse:

> Erfuellte Wuensche

Gegen Sozialbetrug und Bankgeheimnis -- oder vielleicht besser doch nicht?

Die Moeglichkeiten der besser Betuchten in den westeuropaeischen Staaten,
sich weiter zu bereichern, sind ja bekanntermassen nicht so schlecht. Das
gilt fuer den legalen Bereich genauso wie fuer den illegalen -- mit Geld
lassen sich Gesetze nunmal leichter und gefahrloser uebertreten als ohne.
Wenn beispielsweise eine grosse Firma einmal bei der Hinterziehung von
Abgaben oder Steuern erwischt wird, dann zumeist dann, weil man es
uebertrieben hat oder irgendjemanden, der was zu sagen hatte, ein Dorn im
Auge war.

So war es immer wieder eine linke Forderung im Sinne einer Verbesserung der
sozialen Lage, dass der Staat wenigstens hier eingreifen sollte. Manchmal
macht sich der Staat auch an die Erfuellung dieser Forderungen -- nur wie er
das tut, steht auf einem anderen Blatt.

Oesterreichs Justizministerin Karin Miklautsch zum Beispiel will gegen
Sozialbetrug vorgehen. Sagt sie. Dabei hatte sie noch Ende Juli in einer
Pressekonferenz die Gemueter beruhigt, es gehe dabei nicht um die
Versicherten, sondern in erster Linie um jene Scheinfirmen, die Mitarbeiter
zur Sozialversicherung anmelden, aber keine Abgaben zahlen und in Konkurs
gehen, wenn Forderungen faellig werden. Im August meinte sie jedoch im
"Kurier": Es bestehe leider auch in Oesterreich die Tendenz zum Missbrauch
von Sozialleistungen. Sie denke "da besonders an Leute, die sich Kuren,
Fruehpensionierungen oder Arbeitslosengelder erschleichen". Derzeit pruefe
eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Sozialministerium, ob die bisherigen
Betrugsbestimmungen durch einen eigenen Straftatbestand ersetzt werden
sollten. Im Herbst wolle man dazu konkrete Massnahmen praesentieren.

Wenn Schwarzblau in Oesterreich sich was zum Thema "Sozialbetrug" ausdenkt,
darf man nicht glauben, Rotgruen waere besser. Dort macht man sich Gedanken
zum Thema "Lockerung des Bankgeheimnises". Auch etwas, was natuerlich nur
begruesst werden kann -- sollte man meinen.

Angefangen hat dort alles mit der automatisierten Abfrage von Bankkonten, um
die Finanzstroeme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu koennen.
Seither kann die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
pruefen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die
Verfuegungsberechtigung ueber eine Bankverbindung hat, wobei geloeschte
Konten drei Jahre lang gespeichert werden muessen. In einem zweiten Schritt
koennen die Ermittler naehere Informationen wie Kontostand, Aktienbestaende
oder Geldbewegungen anfordern.

Aber wenn man so ein automatisches System schon hat, kann man es natuerlich
auch fuer anderes verwenden. Da macht man dann ein "Gesetz zur Foerderung
der Steuerehrlichkeit": Vom 1. April 2005 an koennen laut dieses Gesetzes
(es heisst wirklich so) auch die Finanzaemter diese Dateien abrufen, "wenn
dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein
Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele gefuehrt hat oder
keinen Erfolg verspricht". Wenn ein anderes Gesetz an "Begriffe des
Einkommenssteuergesetzes" anknuepft, kann auch eine dafuer zustaendige
Behoerde beantragen, die Dateien abrufen zu duerfen. Mit diesem Passus
koennten dann die Bundesagentur fuer Arbeit, Sozialaemter oder
BAfoeG-Stellen die Vermoegensangaben von Antragstellern flaechendeckend
pruefen.

Wenn man das im Zusammenhang mit "Hartz IV" sieht, heisst das: Bist du
laengere Zeit arbeitslos und hast kein Anrecht mehr auf regulaeren
Arbeitslosenbezug, musst du dich zuerst durchleuchten lassen, ob du nicht
doch noch irgendwo einen Notgroschen hast. Wenn der Staat sicher weiss, dass
du wirklich pleite bist, dann darfst du betteln kommen. Ob du vom Staat dann
allerdings wirklich was bekommst, bleibt fraglich.

Angesichts solcher Massnahmen kann man als Linker kaum noch was sagen --
denn sowas aehnliches hatte man sich doch immer gewunschen. Oder?

*Bernhard Redl*

Quellen: Rechtsdatenbank http://www.rdb.at u.a.
Das "Gesetz zur Foerderung der Steuerehrlichkeit" findet man unter:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2928.pdf





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