**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. Mai 2004; 16:03
**********************************************************

Recht:

> Spam vom Anwalt

Rechtsanwalt Nowak reitet wieder. Schon letztes Jahr Norbert Nowak
verbreitete Klagsdrohungen an Menschen, die seiner Ansicht nach Spam
verbreiten -- verbunden mit Forderungen fuer seine Anwaltskosten.
Schoenheitsfehler dabei: Der Anwalt hatte nicht ueberprueft, ob die Mails
wirklich von der Absenderadresse stammten oder ob der Absendereintrag nicht
gefaelscht ist. Dennoch bezahlten viele der mindestens 500 Angeschrieben
sicherheitshalber die eingeforderten Summen -- zum Teil sogar auf Anraten
ihrer eigenen rechtsfreundlichen Vertreter. Im Maerz langte das erste Urteil
in einem jener Verfahren ein, die Nowak gegen Zahlunwillige eingereicht
hatte. Die Richter gaben -- wie von spezialisierten Rechtsexperten
erwartet -- dem Beklagten Recht.

Doch Nowak hoerte nicht auf, Spam zu orten. Derzeit versucht er,
elektronische Newsletter als Spam einzuklagen -- auch solche von politischen
Gruppen. Diese Newsletter kommen an seine Adresse oder an die seiner
Mandanten und werden dort als Spam angesehen. Der Schoenheitsfehler ist
diesmal fast noch huebscher: Die Adressaten wurden von sich selbst oder von
jemanden anderen bei den Versendern als Newsletterinteressierte
eingetragen -- etwas, was man den Versendern wohl kaum zum Vorwurf machen
kann. Sofern es moeglich ist, sich problemlos aus einem solchen Verteiler
auszutragen, ist der Spamvorwurf nicht haltbar.

Dennoch verschickt Nowak Klagsdrohungen mit Kostenforderungen beispielsweise
in der Hoehe von 700 Euro und erklaert kulanterweise, nach einer
Unterlassungserklaerung keine Klage einzureichen. Was er natuerlich auch
widrigenfalls kaum tun wird, waere doch auch eine solche Klage ziemlich
aussichtslos. Mittlerweile beschaeftigt sich die Anwaltskammer mit Nowak in
einem Disziplinarverfahren. Und auch die Arge Daten hat schon einen Haufen
Material ueber seine Drohungsfluten -- und sammelt diese weiter, um dem Spuk
ein Ende zu bereiten. Wer betroffen ist, schicke daher seine Nowak-Briefe
an: Arge Daten, Redtenbachergasse 20, A-1160 Wien, fax 01 4803209,
info@argedaten.at
-br-





*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin