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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Jaenner 2004; 19:39
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Medien/Recht:

> Verfassungsrichter lehnen "Kunst-Stuecke"-Beschwerde ab

"Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg" - Kulturschaffende sahen Verstoss
gegen Recht auf Meinungsaeusserungsfreiheit

Die Einstellung der ORF-Kulturflaeche "Kunst-Stuecke" liess vor ueber einem
Jahr die Wogen hochgehen und beschaeftigte auch den
Bundeskommunikationssenat. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich mit
dieser Frage aber nicht beschaeftigen. Die Behandlung der Beschwerde von
Gerhard Ruiss (IG Autorinnen und Autoren) gegen das Aus fuer die
langjaehrige ORF-Kunstsendung haben die Verfassungsrichter nun abgelehnt.
Begruendet wird dies damit, dass die Beschwerde "keine hinreichende Aussicht
auf Erfolg hat", wie es im VfGH-Beschluss heisst.

Die Kunstschaffenden hatten Mitte 2002 eine Beschwerde beim
Bundeskommunikationssenat (BKS) eingebracht, wonach die Einstellung der
"Kunst-Stuecke" dem Bildungs- und Kulturauftrag des ORF, der im ORF-Gesetz
verankert ist, widerspreche. Der BKS gab dem aber nicht Recht, daraufhin
wurde der VfGH befasst.

Die Hoechstrichter begruendeten ihre Einschaetzung der Erfolglosigkeit mit
einem Verweis auf ihre bisherige Rechtsprechung in Sachen ORF-Gesetz. So
hatte der VfGH anlaesslich einer Beschwerde der Wiener Landesregierung etwa
festgestellt, dass das ORF-Programm in einem "groesseren Rahmen" zu
beurteilen sei. Einer Argumentation, dass die Abschaffung einer einzelnen
Sendung gegen die Freiheit der Meinungsaeusserung verstosse - wie von Ruiss
vertreten -, raeumte man daher offensichtlich keine Erfolgschancen ein. Die
Beschwerde wurde nun dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten. (APA)


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