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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. September 2003; 16:14
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Datenschutz/Recht:

Herold will Daten zum Streichen

Die Firma Herold, hauptsaechlich als Hersteller von Telefonbuechern bekannt,
laesst die Marketing-Firma dm-plus Daten von in Oesterreich lebenden
Privatpersonen sammeln, um diese in ihrem neuen Produkt, einer Datensammlung
auf CD, zu vermarkten. Es handelt sich dabei allerdings nicht nur um leicht
zugaengliche Daten wie Name, Telefonnummer und Anschrift, sondern auch um
sogenannte "Tiefendaten", d.h. Familienstand, geschaetzte Kaufkraft,
Kinderzahl, Mailadresse etc. Auf Betreiben der ARGE Daten und des
Datenschutzrats wurde die Veroeffentlichung verschoben, damit in Oesterreich
Wohnende die Moeglichkeit haben, ihren Datensatz streichen zu lassen.

Nach dem Medienrummel um diese CD wollen sich nicht nur Einzelpersonen
sondern auch ganze Firmenbelegschaften von der Herold-CD streichen lassen.
Betriebsraete, Personalvertreter aber auch Geschaeftsfuehrungen organisieren
entsprechende Widerspruchslisten.

Das von Herold in Umlauf gebrachte Formular zur Streichung von der CD fuehrt
jedoch in vielen Faellen zu neuer Verunsicherung, Verwirrung und
Veraergerung. Das Formular verlangt als 'Identitaetsnachweis' die Beilage
der Kopie eines Personaldokuments (Reisepass, Fuehrerschein, ...). "Wie
komme ich dazu, Herold zusaetzliche Daten zu liefern, um vor weiterer
Belaestigung geschuetzt zu werden?", fragen viele Menschen empoert. Viele
Betroffene glauben nicht an einen vertraulichen Umgang mit diesen
Personalunterlagen bei dm-plus und Herold. Auch die neuen - grossteils
falschen - Informationen auf der Herold-Homepage lassen keinen
datenschutzkonformen Umgang mit den Unterlagen erwarten.

Grundsaetzlich besagt das Datenschutzgesetz, dass im Rahmen der Wahrung der
Datenschutzrechte auch ein geeigneter Identitaetsnachweis zu erbringen ist.
Das kann auch die Kopie eines Personaldokumentes sein.

Die Betonung liegt jedoch auf GEEIGNETER Identitaetsnachweis. Im Laufe der
langjaehrigen Datenschutzpraxis serioeser Unternehmen und Behoerden haben
sich dazu folgende Methoden herausgebildet.

Variante 1: Wenn eine Geschaeftsbeziehung vorliegt (Kunde, Mitglied, ...)
dann wird der Identitaetsnachweis durch die Unterschrift im Antrag erbracht.
Diese Unterschrift kann das Unternehmen mit den bestehenden
Vertragsunterlagen vergleichen. Ueberdies stellt die Identitaet von Name und
Adresse mit den eigenen Unterlagen sicher, dass nur die die Person
betreffenden Daten beauskunftet werden.

Variante 2: Ist eine 'Identitaet' nach Variante 1 nicht hundertprozentig
sicherzustellen, etwa weil der Antragsteller zwischenzeitlich umgezogen ist
und noch nicht alle Daten aktualisiert sind, kann der Datenverarbeiter die
Datenschutzauskunft eingeschrieben, bei sensiblen Daten auch
'eingeschrieben, eigenhaendig' zustellen. In diesem Fall uebernimmt die
Identitaetspruefung der Briefzusteller.

Variante 3: In allen anderen Faellen, d.h. wenn keine Geschaeftsbeziehung
vorhanden ist, keine Korrespondenz notwendig ist oder die Daten nicht als
sensibel angesehen werden, wird eine Ueberpruefung der Identitaet von Name
und Adresse mit den selbst gespeicherten Daten ausreichen.

Hans Zeger von der ARGE Daten: "Bei der Herold-CD liegt geradezu in
exemplarischer Form Variante 3 vor. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum es
keine Bedenken gibt, persoenliche Daten von Betroffenen zu veroeffentlichen
und zu verkaufen, aber den Wunsch nach Loeschung mit schikanoesen
Zusatznachweisen zu belegen. Das 'Schlimmste' was passieren koennte, waere,
dass jemand Dritter mit meinem Namen und Adresse eine Sperre beantragt. Ein
'Schicksal', dass ausser dm-plus wohl kaum jemanden stoeren wird." (ARGE
DATEN u.a. /akin)

Quelle sowie Tips zum richtigen Verhalten gegenueber Herold:
http://www.argedaten.at



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