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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. Juni 2003; 12:37
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Wien sozial/Initiativen:

> Weiter keine Freifahrt fuer Obdachlose

Schade, dass der naechste Freitag, der 13., erst im Februar ist. Diesesmal
war Wien eine Buehne fuer ueber ein Dutzend Aktionen. In der Strassenbahn
wurde Eistee ausgeschenkt und die harten Holzbaenke mit weichen Polsterln
gemuetlich gemacht, in der Innenstadt sahen sich Passanten mit begruendet
"unbegruendeten Herumstehenden" konfrontiert, in Meidling wurde Theater
gespielt und vor dem Cafe Siebenstern sang der Augustin-Chor: "Wenn bei
Capri die rote Sonne im Meer versinkt..."

Dada lebte an diesem Tag und in dieser Stadt und sowas kann ruhig oefter mal
vorkommen. Die ernsthaften Anliegen dieses vom "Augustin" ausgerufenen
Protest- und Bloedeltages F13 werden aber wohl noch laenger auf dem Tapet
bleiben. Dass die Wiener Polizei Menschen wegen "unbegruendeten
Herumstehens" abstraft, wird wohl noch laenger Grund fuer begruendete
Aktionen liefern. Und was die Sache mit der Freifahrt fuer Obdachlose auf
den Wiener Linien angeht, so sei hier die Sozialstadtraetin Grete Laska
zitiert: "Zu dem in der Sitzung der Bezirksvertretung des 14. Bezirks vom 9.
April 2003 zur Zahl BV 14 - S 1/03 einstimmig angenommen Antrag, betreffend
unentgeltliche Benuetzung von oeffentlichen Verkehrsmitteln fuer
Soziahilfebezieherlnnen, darf ich nachstehende Stellungnahme uebermitteln:
Die Stadt Wien bietet bereits derzeit Ermaessigungen fuer
Dauersozialhilfe-und Ausgleichszulagenbezieherlnnen fuer die Benuetzung
oeffentlicher Verkehrsmittel an. Des weiteren erhalten SeniorInnen in Wien
generell verguenstigte Fahrtmoeglichkeiten bei den Wiener Linien. Eine
Ausdehnung des Personenkreises auf alle Sozialhilfe- und
Notstandshilfebezieherlnnen sowie die Herabsetzung auf den Nulltarif wuerde
fuer die Stadt Wien eine enorme finanzielle Belastung bedeuten und zu einem
nicht mehr zu administrierenden Aufwand fuehren. Dazu kommt, dass der im
WSHG verankerte, sozialhilfebeduerftigen Menschen zustehende Lebensbedarf
die Kosten fuer die Benuetzung oeffentlicher Verkehrsmittel beinhaltet und
dieses in der Richtsatzverordnung festgelegte Existenzminimum allen
BuergerInnen dieser Stadt gewaehrleistet ist. Ausgenommen davon sind mit
Einschraenkungen auslaendische StaatsbuergerInnen, die keinen Rechtsanspruch
auf Sozialhilfe haben. Geplant ist zukuenftig eine Buendelung aller
Leistungen fuer SeniorInnen und somit auch eine Neugestaltung des
Sozialpasses sowie eine Neudefinition des Anspruchskreises. In diesem
Zusammenhang steht auch die Fahrpreisermaessigung fuer Personen mit
geringeren Einkommen zur Disposition. Der Entscheidung ueber eine moegliche
Ausweitung des Anspruchskreises moechte ich jedoch, angesichts der geplanten
Veraenderungen im Gesundheits- und Sozialbereich, nicht vorgreifen."

Pech nur, wie der "Augustin" in einer Aussendung anmerkt, dass die meisten
Obdachlosen nicht Dauersozialhilfe oder Ausgleichszulage beziehen, sondern
die einfache Sozialhilfe von 390 Euro.

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Der "Augustin" laedt alle, die am Freitag, den Dreizehnten, aktiv waren bzw.
in Hinkunft aktiv werden wollen, zu einer Nach- und Vorbesprechung ein:
Montag, 23. Juni, 19-21 Uhr, Augustin-Redaktion, Wien 4, Mostgasse 7
(Eingang Klagbaumgasse).



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