**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. Juni 2003; 12:34
**********************************************************

Menschenrechte/EU/USA:

> Todesstrafe: Wackelige EU-Position

Die Bestimmungen zur Todesstrafe im Auslieferungsabkommen der EU mit den USA
haben wiederholt heftige Diskussionen ausgeloest. Im Folgenden die
entsprechenden Festlegungen im Vertragstext, wie ihn die EU-Justizminister
am Freitag beschlossen:

"Artikel 13: Todesstrafe

Ist eine Straftat, wegen der um Auslieferung ersucht wird, nach den Gesetzen
des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, nach den Gesetzen des
ersuchten Staates jedoch nicht, so kann der ersuchte Staat die Auslieferung
unter der Voraussetzung gewaehren, dass die Todesstrafe gegen die gesuchte
Person nicht verhaengt wird oder - wenn eine derartige Bedingung vom
ersuchenden Staat aus Verfahrensgruenden nicht erfuellt werden kann - unter
der Voraussetzung, dass die Todesstrafe, falls sie verhaengt wird, nicht
vollstreckt wird. Akzeptiert der ersuchende Staat die Auslieferung unter den
in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht, so darf das
Auslieferungsersuchen abgelehnt werden." (Aussendung "Rechtsdatenbank",
http://www.rdb.at / gek.)

Kommentar

Ueblicherweise werden solche Auflagen von den auslieferungsansuchenden
Staaten eingehalten, um die Vertraege nicht zu gefaehrden. Es bleibt nur
fraglich, ob sich alle US-Richter und -Gouverneure auch daran halten,
speziell wenn die politischen Bedingungen nicht danach sind. Die
voelkerrechtliche Vertragstreue der USA ist ja nicht gerade sprichwoertlich.
Auf Seiten der EU kann hingegen der Formulierung "DARF abgelehnt werden"
einiges Misstrauen entgegengebracht werden. Vor allem bedenklich jedoch ist,
dass dies erst den Entwurf der EU darstellt, und die USA da sicher auch noch
einige Retuschen wuenschen... -br-


*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin