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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. April 2003; 16:20
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Asyl/Recht:

> Das "U" in UBAS

Der Unabhaengigen Bundesasylsenat kommt zum Innenministerium

"Die Eingliederung des Unabhaengigen Bundesasylsenats in das Innenressort
untergraebt die Unabhaengigkeit der Berufungsbehoerde" kritisiert die
asylkoordination oesterreich die letzte Woche im Parlament beschlossene
Aenderung des Bundesministeriengesetzes. Die bedeutendste und wichtigste
Aenderung des Asylgesetzes 1997, die Einrichtung einer unabhaengigen
Berufungsinstanz, mit der Oesterreich den EU Anforderung an das Asylsystem
Rechnung getragen hat, wird dadurch wieder in Frage gestellt. Die
Erfahrungen der FluechtlingsberaterInnen zeigen, dass durch den
Unabhaengigen Bundesasylsenat (UBAS), der bislang dem Bundeskanzleramt
zugeordnet war, die Qualitaet der Berufungsverfahren sich erheblich
verbessert hat. Dieses durchwegs gute Niveau muss auf jeden Fall erhalten
bleiben, um ausreichend und in einem fairen Verfahren klaeren zu koennen, ob
jemand Fluechtling und schutzbeduerftig ist. Dazu sind oft auswendige
Recherchen und die Beiziehung von Experten erforderlich. Durch die
Eingliederung ins Innenressort koennten moeglicherweise erforderliche Mittel
fuer die Ermittlungstaetigkeiten eingeschraenkt werden. Die asylkoordination
befuerchtet auch, dass der Innenminister auf die Bestellung von Mitgliedern
des UBAS Einfluss nehmen koennte.

Die Kritik Minister Strassers am UBAS, dass 12.000 Verfahren anhaengig sind,
ist wohl eine Verwechslung von Ursache und Wirkung. Wuerde der Minister
sicherstellen, dass in der ersten Instanz ein ordentliches Asylverfahren
durchgefuehrt wird, koennte sich der UBAS viel Arbeit ersparen. Die
Asylverfahren beim Bundesasylamt sind aber so mangelhaft, dass viele Fakten
eben erst im Berufungsverfahren ermittelt werden. Jede Einschraenkung, gegen
eine negative Entscheidung erster Instanz zu berufen oder der Kompetenzen
des UBAS wuerde dazu fuehren, dass es in Oesterreich kein Asylverfahren nach
rechtsstaatlichen Grundsaetzen mehr gibt. Zu einem rechtsstaatlichen
Verfahren gehoert ebenso, dass die Entscheidung durch den Verwaltungs- oder
Verfasssungsgerichtshof geprueft werden kann. Minister Strasser will wohl
auch von der Tatsache ablenken, dass die Wartezeit beim Bundesasylamt, bis
ein Asylsuchender ueberhaupt befragt wird, 4 bis 6 Monate dauert, und zu
Jahresende 2002 rund 16500 AsylwerberInnen in der ersten Instanz auf eine
Befragung und Entscheidung warteten. Wuerde die erste Instanz besser
arbeiten, wuerden nicht so viele Asylsuchende erst vom UBAS Asyl erhalten.
Waehrend das Bundesasylamt im letzten Jahr nur bei 158 regulaeren Verfahren
die Fluechtlingseigenschaft feststellte, hatte der UBAS 231 positive
Entscheidungen getroffen.

*Anny Knapp, asylkoordination oesterreich*



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