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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Maerz 2003; 21:21
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Polizei/Kommentar:

> Menschenrechte im Beirat

Der Menschenrechtsbeirat (MRB) hat es endlich begriffen. Oder so aehnlich.
In einer Aussendung des MRB ist zu lesen, er habe "in seinen Sitzungen am
28. Jaenner und am 4. Maerz 2003 den Fall Buelent Oeztoplu abschliessend
beraten und gibt hierzu folgende Erklaerung ab: Der MRB hatte seinerzeit
beschlossen, dass Buelent Oeztoplu jedenfalls bis zur Klaerung der in
Deutschland gegen ihn erhobenen Vorwuerfe fuer eine Taetigkeit in einer
Kommission des MRB nicht herangezogen werden kann. In der Zwischenzeit wurde
Oeztoplu mit Urteil des Landesgerichtes Mannheim vom 6. Dezember 2002
rechtskraeftig freigesprochen.

Der Unabhaengige Verwaltungssenat Wien stellte in seinem Bescheid vom 17.
Oktober 2002 ueberdies fest, dass zwar die Verhaftung an sich rechtmaessig,
aber die bei der exzessiven koerperlichen Visitierung gewaehlte
Vorgangsweise unter den gegebenen Umstaenden erniedrigend war, damit eine
Verletzung des Art. 3 EMRK vorlag, die Massnahme somit rechtswidrig war.

Damit ist nach Ueberzeugung des MRB Buelent Oeztoplu vollkommen
rehabilitiert, und ueberdies ist behoerdlich klar gestellt, dass er Opfer
eines menschenrechtswidrigen Uebergriffes von BeamtInnen der
Bundespolizeidirektion Wien wurde. Der MRB bedauert dies und hat Massnahmen
der Dienstbehoerde zur Hintanhaltung solcher Uebergriffe gefordert."

Sehr schoen. Dass der Menschenrechtsbeirat sich aber damals sofort von
Oeztoplu distanziert hatte, ohne fuer ihn auch nur ein Mindestmass an
Unschuldsvermutung gelten zu lassen -- noch dazu bei einem sehr nach
Konstruktion und deutscher "Amtshilfe" riechenden Vorwurf --, das ist laut
dieser Presseerklaerung nach wie vor kein Problem. Kein Wort des Bedauerns
darueber, dass der Vorsitzende des Beirats, Bernhard Holzinger, bereits
Stunden nach der Verhaftung dafuer sorgte, dass Oeztoplu aus dem Beirat
fliegt. Und auch kein Wort des Bedauerns von Rudolf Gollia aus dem
Innenministerium, der die jetzige Presseerklaerung namens des
Menschenrechtsbeirats namentlich zeichnete, kurz nach der Verhaftung aber
vom "Falter" mit den Worten zitiert wurde: "Er (Oeztoplu) soll nicht mehr
zurueckkehren. Wenn gegen jemanden ein Verfahren eingeleitet wurde, ist das
ein Imageschaden."

Einen Imageschaden hat der Menschenrechtsbeirat aber sehr wohl erlitten --
bei den Menschenrechts-NGOs! Der Versuch, es mit einer Wiederaufnahme
Oetztoplus und einer heuchlerischen Erklaerung wieder gutzumachen, ist nicht
einmal gut gemeint, sondern versucht sich nur eher stuemperhaft in
Schadensbegrenzung.

Dass sich die Proteste der NGOs gegen die derzeitige Aushungerung des
Menschenrechtsbeirats durch Innenminister Strasser eher nur gedaempft
vernehmen lassen, hat sich diese Institution selbst zuzuschreiben. -br-


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