**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Februar 2003; 17:30
**********************************************************

Polizei/Justiz:

> EGMR: Ruege Oesterreichs wegen Abschiebung

Zehnjaehriges Aufenthaltsverbot fuer jugendlichen Einbrecher aus Bosnien
unverhaeltnismaessig

Oesterreich habe mit der Abschiebung eines jugendlichen Bosniers nach
mehreren Einbruechen gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie (Artikel 8)
verstossen. Zu diesem Schluss kam der Europaeische Gerichtshof fuer
Menschenrechte in Strassburg in einem am Donnerstag gefaellten Urteil. Der
Klaeger war Anfang 1991 mit damals zwoelf Jahren nach Oesterreich gekommen,
wo seine Familie arbeitete und lebte. Vier Jahre spaeter, im September 1995,
wurde der damals 16-Jaehrige nach Einbruchdiebstaehlen zwei Mal zu
Bewaehrungsstrafen verurteilt. Zugleich wurde ein zehnjaehriges
Aufenthaltsverbot gegen ihn ausgesprochen.

Der Menschenrechtsgerichtshof befand, dass die Verurteilung
unverhaeltnismaessig schwer sei. Bei den zwei Diebstaehlen sei keine Gewalt
angewendet worden. Oesterreich wurde fuer die Abschiebung des jungen Mannes
geruegt, weil damals in dessen Heimat Bosnien-Herzegowina Krieg herrschte.
Im Uebrigen hatte der Betroffene dort offenbar keine enge Verwandtschaft
mehr - Mutter, Stiefvater und (Halb-)Geschwister lebten in Oesterreich. Der
abgeschobene Bosnier lebte seit seiner Abschiebung in Kroatien.

Das Bezirksgericht Voecklabruck hatte bei der Verurteilung 1995 befunden, es
sei nicht im "allgemeinen Interesse", dass der Bosnier in Oesterreich
bleibe. Auch dieser Argumentation konnte das Strassburger
Menschenrechtsgericht nicht folgen. Beschwerden gegen das Aufenthaltsverbot
waren erfolglos geblieben. Nun wiesen die Strassburger Richter, wie aus
einer Aussendung des Europarates hervorgeht, die oesterreichische
Bundesregierung an, die Gerichtskosten in Hoehe von 7.936 Euro zu
uebernehmen. (APA)


*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin