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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Jaenner 2003; 23:14
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Der Polizei ist fad/Graz darf alles:

> Wegen polizeikritischem Leserbrief: 2866 Euro Kosten und erzwungener
Widerruf

Ende 2001 klagte ein Kommandant einer Sondereinheit und Mandatar der
"Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen" (FSG) eine
Mayday-Aktivistin auf Widerruf und Unterlassung, weil sie einen Leserbrief
in der damaligen "Neuen Zeit" mitunterzeichnet hatte, in dem ein
umstrittener Polizeieinsatz kritisierte wurde.

Der Anlass: Zunaechst erschien in der "Neuen Zeit" ein kritischer Artikel
ueber das Vorgehen von Sondereinheiten am 6.10.2000 gegen ca. 15 junge
Leute, die friedlich mit Transparent und Zwischenrufen gegen den Auftritt
des bayrischen Politikers Edmund Stoiber protestierten. Daraufhin meldeten
sich mehrere sozialdemokratische Mandatare der Sicherheitswache Graz per
Leserbrief zu Wort, darunter auch ein Kommandant einer Sondereinheit, und
verteidigten den Polizeieinsatz als "ordnungsgemaess". Zwei
Mayday-AktivistInnen antworteten den PolizeigewerkschafterInnen und
namentlich dem Kommandanten ebenfalls mit einem Leserbrief, in dem sie u.a.
die Aussage eines freiheitlichen Polizisten zitierten, der sein eigenes
damaliges Vorgehen so geschildert hatte: "Ich versuchte ihn [einen jungen
Demonstranten, der sich bei anderen festhielt, Anm.] loszuloesen. Ich
versuchte es mit einem Daumenhebel [weites Um- und Zurueckbiegen des
Daumens, Anm.]... Danach habe ich eine beidseitige Nervenpresse
durchgefuehrt [Zusammenpressen von Nervenstraengen hinter dem Ohr, Anm.]..."
Im Leserbrief der Mayday-AktivistInnen hiess es daher weiters: "Wie kann
sich Herr [Name des Kommandanten], einer der Gruppenkommandanten vom 6.10.,
als Sozialdemokrat bezeichnen und gleichzeitig ein solches Vorgehen eines
freiheitlichen Polizeigewerkschafters verteidigen? Oder ist es neuerdings
sozialdemokratisch, einen Polizeieinsatz mitzubefehlen, bei dem junge Leute
grundlos festgenommen, zu Boden geworfen, misshandelt und Presse- und
Fotodokumentationen an Ort und Stelle verhindert werden?"

Gegen dieser beiden Saetze (wobei der erste Satz ja nur eine Kritik seiner
Darstellung des Einsatzes als "ordnungsgemaess" war) brachte der
FSG-Funktionaer nun seine Klage beim Zivilgericht ein. Im Verfahren sagten
einzelne Beteiligte ueber die Uebergriffe der Polizei aus, auch die
Behinderung von Pressearbeit und Fotoaufnahmen durch die Polizei kam zur
Sprache. Der Klaeger behauptete, dass ein von ihm herausgegebenes Blatt
nicht mehr erscheinen koenne, da es durch den Leserbrief in der "Neuen Zeit"
zu einem solchen Rueckgang der Werbemittel gekommen sei. Diese Behauptung
musste er durch nichts belegen, er musste nicht einmal den Namen des fuer
die Akquisition zustaendigen Kollegen nennen, der ihm das mitgeteilt haette.

Der Richter gab dem klagenden Polizeibeamten recht und sprach die
Mayday-Aktivistin schuldig, die zitierten Saetze des Leserbriefs in der
Zeitung "Die Neue" zu widerrufen und sie kuenftig zu unterlassen (bei einer
sonst drohenden Geldstrafe von 4360 Euro). Ausserdem muss sie die
Verfahrenskosten des Klaegers in der Hoehe von 2866 Euro (ca. 40 000 OeS)
bezahlen.

Als Indizien fuer die Wiederholungsgefahr wertete der Richter, dass "die
Beklagte nach wie vor von der Ungerechtfertigkeit der Polizeimassnahmen
ueberzeugt" sei, ausserdem das "nach wie vor aktive Bestehen" der Gruppe
Mayday 2000.

Oeffentliche Kritik an einem Polizeieinsatz - und deswegen Prozesskosten
(die des Klaegers und die eigenen), die existenzbedrohend sind und ein
erzwungener Widerruf?! Entspricht ein solcher Umgang mit Kritik der Stadt
der Menschenrechte? Entspricht er den Vorstellungen, die ein
sozialdemokratischer Gewerkschafter von Demokratie hat?! (MayDay2000)

Kontakt: MayDay 2000, Postfach 466, 8011 Graz, http://mayday.widerstand.org
,
mayday2000graz@hotmail.com,
Sparbuch Nr. 32 22 61 85, BLZ 38 000, Bezeichnung "MayDay2000 Graz"



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