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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. November 2002; 14:00
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Das Hinterletzte:

> Delikt: Kanzlerbeleidigung

Der Wahlkampf findet heutzutage nicht mehr nur auf der Strasse und im
Fernsehen statt, sondern auch im World Wide Web. Und waehrend auf den
Plakaten und in den Statements durchaus versucht wird, sich einigermassen
staatstragend und gesittet zu geben, so geht es im Web schon deftiger zu.
Und das ist natuerlich ein Fressen fuer die Anwaelte. Auf der Homepage von
http://www.oesterreicher.org kann man derzeit Folgendes lesen:

"Das Dokumentationsprojekt 'Wahlen Interaktiv', eine Kooperation von
weltklasseuni.at, auslaender.at und oesterreicher.org, ist auf Betreiben der
Oesterreichischen Volkspartei und Dr. Wolfgang Schuessel vorzeitig beendet.

Die Oesterreichische Volkspartei und Dr. Wolfgang Schuessel haben
oesterreicher.org fuer alle Zukunft aufgefordert,

'die Verwendung, Bearbeitung, Veroeffentlichung und Verbreitung

1. von Werbeveroeffentlichungen (Inserate, Plakate, e-cards, usw.), an denen
der Oesterreichischen Volkspartei Werknutzungsrechte zustehen und/oder

2. des Logos der Oesterreichischen Volkspartei und/oder

3. von Personenbildnissen von Dr. Wolfgang Schuessel, auf denen er dabei
dargestellt wird, wie er Personen in ihrer koerperlichen Integritaet
bedroht, insbesondere mit hochgehaltener Waffe und der Aufforderung Hea mit
da Marie, es Gfrasta sowie gleiche und aehnliche Darstellungen

zu unterlassen.'

Eine alle wahlwerbenden Parteien umfassende Dokumentation von digitalen
no-budget-Artikulationsformen im Rahmen des aktuellen Wahlkampfes
(verstanden als Ausdruck der Gegenwartskultur), wie sie von
oesterreicher.org intendiert war, ist somit nicht mehr moeglich. Das Projekt
Wahlen Interaktiv, das sich als offene Plattform im Sinne eines von den
Oesterreicherinnen und Oesterreichern mit Inhalt versehenen oeffentlichen
Raumes versteht, muss bis zur Klaerung der Rechtslage ausgesetzt werden.
Ansonsten droht oesterreicher.org fuer jeden Verstoss die Zahlung einer
nicht dem richterlichen Maessigungsrecht unterliegenden Konventionalstrafe
in der Hoehe von Euro 10.000,00 an die Oesterreichische Volkspartei.

oesterreicher.org und 'Wahlen Interaktiv' zieht sich daher aus der laufenden
Wahlberichterstattung zurueck."


Bleibt noch zu erwaehnen, dass die OeVP keine Probleme damit hat, auf ihrer
Homepage u.a. ein nachgeahmtes SPOe-Plakat mit einem Photo von Alfred
Gusenbauer mit nacktem Oberkoerper zu veroeffentlichen, wo dem SP-Chef
vorgeworfen wird, dass er im Sommer lieber weiter Urlaub gemacht habe
anstatt nach Oesterreich zu den Ueberschwemmungsopfern zu kommen.

Quod licet Jovi, non licet bovi -- Was ein Bundeskanzler darf, darf die
Opposition noch lange nicht... (akin)



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