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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Juni 2002; 05:28
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Schwarzblau/Moderne Zeiten/Deren Heer:

> Es geht immer noch ein bisserl aerger

Das naechste Spitzelgesetz

Ein Schelm, der da von einer Nacht-und-Nebel-Aktion spricht: Kurz
vor Beschlussfassung des die Militaerreorganisation begeitenden
Gesetzes am Donnerstag brachten schwarzblaue Abgeordnete einen
Abaenderungsantrag ein, der Heikles enthaelt: Nebst einigen
anderen Kleinigkeiten - unter anderem einer (noch dazu falschen)
Rechtschreibkorrektur - wird dem Militaerbefugnisgesetz (MBG
2000) § 22 ein Absatz 2a angefuegt: "Militaerische Organe und
Dienststellen ... duerfen von Betreibern oeffentlicher
Telekommunikationsdienste jene Auskuenfte ueber Namen, Anschrift
und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses verlangen, die
diese Organe und Dienststellen als wesentliche Voraussetzung zur
Erfuellung von Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklaerung
oder Abwehr benoetigen. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die
Auskunft unverzueglich und kostenlos zu erteilen."

Was heisst das? Nicht mehr als dasteht: Keine richterliche
Kontrolle, keine dezidierte Aufzaehlung von Anlassfaellen, keine
Angabe von Gruenden. In der Begruendung des Abaenderungsantrags
ist lediglich eine Anpassung an die Rechte der Polizei in der
SPG-Novelle 1999 die Rede. Natuerlich wird der Tatsache, dass das
Militaer sich noch um einiges leichter als die Polizei dem
Zugriff der Gerichte entziehen kann, weniger Beachtung geschenkt.
Im Gegenteil, diese Entzugsmoeglichkeiten wurde mit diesem
Abaenderungsantrag noch zementiert: So heisst es dort in §25 Abs
1a Z 2: "Eine Datenuebermittlung an andere als militaerische
Dienststellen ist jedenfalls unzulaessig, sofern durch ein
Bekanntwerden der Daten die nationale Sicherheit ... gefaehrdet
wuerde." Wobei, das geht aus den Zusammenhang klar hervor, mit
"anderen Dienststellen" nicht nur einfache Behoerden sondern auch
Gerichte gemeint sind. Sprich: Wenns uns passt, dann forschen wir
aus. Und wenns uns passt, dann geben wir das zu oder auch nicht.

Wozu das Militaer aber diese Rechte braucht, darueber schweigen
sich die antragstellenden Abgeordneten Jung (FPOe, kuerzlich
bekanntgeworden als Heldenplatz-Totengedenker ) und Loos (OeVP)
aus. Lediglich der Verweis auf notwendige Massnahmen zur
"Beendigung von Angriffen gegen militaerische Rechtsgueter" gibt
eine gewisse Richtung vor, aber inwiefern irgendwelche
Rechtsgueter gefaehrdet sein koennten oder nicht, obliegt ganz
allein der Willkuer der Militaers.

Dass unter der Auskunftspflicht der Telekommunikationsdienste
mehr als nur eine ein bisserl erweiterte Telefonauskunft zu
verstehen ist, macht eine Aussendung des Verbandes der Internet
Service Provider (ISPA) klar: Die Militaers "koennen nun von
Betreibern oeffentlicher Telekommunikationsdienste (Telefonie,
Mobilfunk, Internet) kostenfrei und unverzueglich Auskuenfte
ueber Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten
Anschlusses verlangen, wenn sie das fuer ihre Aufgabe als
notwendig erachten. Damit erhalten Sie mehr Rechte als die
Polizei hat, die dies nur unter bestimmten Voraussetzungen
(Gefahr in Verzug) tun darf." Dadurch waere "eine
Gesetzesbegutachtung als auch andere demokratische Institutionen
wie der Datenschutzrat einfach umgangen und keine Diskussion mit
den Betroffenen gefuehrt" worden, wie Georg Hahn,
ISPA-Praesident, feststellte.

Natuerlich hat die ISPA weniger wegen des Datenschutzes, sondern
eher wegen der Kosten, die das Militaer auf sie ueberwaelzt, ein
Problem damit. Nichtsdestotrotz ist die demokratiepolitische und
datenschutzrechtliche Analyse des Gesetzes nicht so leicht von
der Hand zu weisen. Es geht eben nicht nur ums Telefon, sondern
auch ums Internet. Wann auch immer die Militaers eine Bewegung
im Netz entdecken, die ihnen interessant erscheint, koennen sie
in Hinkunft anhand der IP-Adresse (welche ja bei den normalen
User-Accounts staendig wechselt und daher ansonsten nicht so ohne
weiters zuzuordnen waere) sofort Namen und Adresse ausforschen,
ohne dafuer auch nur irgendeine Notwendigkeit nachweisen zu
muessen.

Gegen die Proteste der Opposition und unter dem Spott der
Regierungsparteien (VP-Abgeordneter Murauer sprach von einem
"traurigen Schauspiel des Abgeordneten Pilz, der sich offenbar
Tag und Nacht von Spitzeln verfolgt" fuehle) wurde das
Reorganisationsgesetz inclusive der Abaenderungen
erwartungsgemaess mit den schwarzblauen Stimmen beschlossen.
Die Gruenen haben einen Gang zum Verfassungsgerichtshof
angekuendigt.

Resuemee: Es geht immer noch ein bisserl aerger. Da eine kleine
Erleichterung fuer staatliche Eingriffe, dort eine kleine
Anpassung und wieder woanders eine Entbuerokratisierung. Zuerst
erweitert man die Polizeirechte, dann beruft man sich auf deren
Verschaerfung und moechte diese Moeglichkeiten auch den
militaerischen Diensten zugestehen. Alles ganz vernuenftig
argumentierbar, nichts aufregendes jedesmal - nur ein ganz ein
duennes Radl von der Salami, die da "Schutz des Privatlebens"
heisst. Egal, welche "Farbe" die Minister fuer Militaer und
Polizei haben: Der Staat will wissen, was seine Untertanen so
treiben, und die Politik gibt ihm immer mehr Moeglichkeiten dazu.
Und unsere lieben Mitbuerger finden zum Grossteil nicht einmal
was dabei... *Bernhard Redl*

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