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Aussendungszeitpunkt:  Dienstag,   12.02.2002
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Notizen:

>Vereinsrecht: Glaeserner OeGB?
Der Ministerrat beschloss am 1.Februar das neue Vereinsgesetz.
Wie es in der jetzigen Form genau aussieht ist noch nicht ganz
klar, aber der Justizminister meinte in einer Aussendung: "Auch
die Finanzgebarung von Vereinen wird reformiert. Damit soll eine
qualifizierte Rechnungslegung von grossen Vereinen erreicht
werden. Da es sich in diesem Bereich um hohe Geldsummen und
Spenden von Mitgliedern handle, ist im Sinne der Oeffentlichkeit,
hoechste Transparenz gefragt." Bleibt nur noch zu klaeren, ob
davon auch die Streikfonds des OeGB betroffen sein werden. (akin)


> Oesterreich verurteilt

"Ich sage nichts ohne meine Anwalt." Den Satz kennen wir aus
amerikanischen Filmen. In Oesterreich ist das ein bisserl anders:
Bislang war es hierzulande so, dass einem Beschuldigten bis nach
der Ersteinvernahme ein Gespraech mit seinem Anwalt meist
untersagt worden war. Auch hatte der Untersuchungsrichter das
Recht, bis zur Uebermittlung der Anklageschrift ein unbelauschtes
Gespraech bis zur Uebermittlung der Anklageschrift
vorzuenthalten. Das soll jetzt anders werden: Der Europaeische
Gerichtshof fuer Menschenrechte hat diese Moeglichkeiten der
Justiz als konventionswidrig eingestuft.

Im Justiministerium hiess es dazu, man werde sich die
Strassburger Entscheidung im Rahmen der geplanten Reformen genau
ansehen. Eine klare Stellung des Verteidigers sei fuer alle
wuenschenswert, allerdings sei der unbegrenzte Zugang auch eine
Frage der Gueterabwaegung. (Standard/akin)


> max macht mobil

Der zweitgroesste oesterreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil
hat am 2.2. beim Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am
30. November 2001 beschlossenen Ueberwachungsverordnung
eingebracht, die das uneingeschraenkte Abhoeren von Handys
erlaubt. Das tun die Telefon-Provider natuerlich nicht deswegen,
weil sie so polizeikritisch sind. Max.mobil-Sprecherin Manuela
Bruck: "Wir akzeptieren die Ueberwachungsverordnung, sind aber
dagegen, dass wir die Kosten uebernehmen muessen". Das
Telekom-Gesetz [TKG] besagt naemlich, dass die Kosten fuer die
fuer die Ueberwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den
Telekom-Betreibern liegen. Verbrechensbekaempfung sei aber eine
Aufgabe des Staates, der dafuer auch aufkommen muesse, meinen die
Telekom-Betreiber. (futurezone/akin)


> Schuetzen wir die Polizei!

Was musste wir in den letzten Jahren immer wieder erleben, wie
Polizisten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren, weil sie
sich gegen ungerechtfertigte Anwuerfe nur mit unzureichendem
Rechtsbeistand verteidigen konnten! Das wird jetzt anders,
verkuendet die FPOe: "Die Regierung hat letzte Woche im
Ministerrat eine Gruppenrechtsschutzversicherung fuer
Sicherheitsbeamte beschlossen. Diese soll geltend werden, wenn
die entsprechen- den Berufsgruppen sich in Verfahren gegen
Vorwuerfe verteidigen muessen. Bisher hatten sich die Beamten
ihren Rechtsanwalt selbst organisieren und vorfinanzieren
muessen. Wie Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer ausfuehrte, gelte
die Versicherung fuer Polizei- und Gendarmeriebeamte sowie fuer
jene aus dem Bereich der Justiz- und Zollwache." Ob diese
Rechtsschutzversicherung auch schon fuer den jetzt vor der
Anklage stehenden Polizeigewerkschafter Michael Kreissl zur
Anwendung gelangt, war der Aussendung leider nicht zu entnehmen.

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