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Aussendungszeitpunkt: 16.5.2001 - 01.00
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Prozesse/Graz:
> Polizisten drohen nicht!
Bedingte Haftstrafe wegen Verleumdung fuer "Checkpoint Graz“-Aktivisten

Mit einem Schuldspruch und einer Verurteilung wegen "Verleumdung im schweren
Fall“ ging am 3. Mai eine Verhandlung am Grazer Landesgericht fuer
Strafsachen zu Ende. Ein Aktivist von "Checkpoint Austria“ Graz wurde zu
drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Er hatte am 5. Dezember waehrend der Kundgebungen gegen den Budgetbeschlusz
am LKW von "Checkpoint Graz“ die Musikanlage bedient. Als Staatspolizisten
auf die Ladeflaeche stuermten, um den Strom abzudrehen, versuchte er, die
Anlage zu schuetzen. Kurz nach einem Wortwechsel mit einem Beamten rief der
Aktivist den uebrigen DemonstrantInnen zu, dass ihn dieser Polizist soeben
mit den Worten "Pasz auf, wenn ich dich allein in einer Gasse treffe, dann -
Kopfschusz!“ bedroht habe (Formulierung laut Gerichtsurteil). Dafuer wurde
er wegen "Verleumdung“ angeklagt.

Fuer das Gericht stand natuerlich fest, dass die Aussage des laut dem
spaeteren Urteil verleumdeten Staatspolizisten glaubwuerdig sein muszte.
Auszerdem, so die Argumentation des Richters, wuerde ein Staatspolizist
gerade zu einem polizeibekannten Aktivisten so etwas doch nie sagen, der
sich im uebrigen erdreistet hatte, zu einem Thema zu demonstrieren, das
ihn - so der Staatsanwalt - gar nichts anginge (weil er als Nicht-Student
gegen Studiengebuehren aufgetreten war).

Ueberhaupt beschaeftigte sich der Staatsanwalt wesentlich mehr mit den
Umstaenden der Kundgebung, also dass z.B. trotz Untersagung versucht wurde,
sie durchzufuehren, als mit dem eigentlichen Anklagepunkt.

Der Staatspolizist wuszte auch nicht mehr, ob er den Aktivisten jetzt zum
Zeitpunkt von "Checkpoint Graz“ schon gekannt hatte oder nicht: Mal hiesz es
ja, mal doch nicht, letztlich habe er ihn vom Sehen gekannt. In der Aussage
vor dem U-Richter hatte der Polizist erklaert, dieser Aktivist sei ihm als
"besonders aggressiv“ bekannt gewesen. Auf die Frage des Anwalts, wie er zu
dieser Aussage komme, wo er doch den Beschuldigten damals hoechstens von
Sehen gekannt habe, kam als Antwort: "Er hat da im Stadtpark eine Aussage
gemacht. Er hat gesagt, er ist Anarchist.“ Wann das gewesen sei?
"Vorgestern.“ So ging es weiter: Er ist aggressiv. - Nein, eigentlich doch
nicht. - "Agressiv-aktiv.“ Der Abstand zwischen dem Polizisten und dem
Aktivisten habe einen halben Meter betragen. (Auf dem Video ist zu sehen,
dass sich der Polizist zu ihm hinbeugt). Weiters meinte der Staatspolizist
zu seiner Verteidigung, dasz es ausgeschlossen und vollkommen unsinnig
waere, dass er oder einer seiner Kollegen jemals so ein Vokabular gebrauchen
koennten.

Schuldspruch. Als mildernd bewertete der Richter die bisherige
Unbescholtenheit des Beschuldigten und sein Alter unter 21 Jahren.

Das Landesgericht wurde uebrigens wegen der Verhandlung von "Taurus
“-Einheiten, ca. 20 Beamten, bewacht, sogar im Gerichts-saal hatten sich
Polizisten der Sondereinheit positioniert. Die zahlreich anwesenden
Zivilbeamten (mindestens 8) notierten sich die Personalien aller
ProzeszbesucherInnen und lieszen sie nur einzeln eintreten. *MAYDAY Graz /bearb.*

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