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Aussendungszeitpunkt: 24.04.2001 - 14:55
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Recht:

>Doppelbestrafung per Abschiebung

Nigerianer, die in Oesterreich wegen Drogenhandels bestraft wurden,
muessen in ihrer Heimat mit einer neuerlichen Verurteilung rechnen.
Das berichtete der Falter 14/01. Zwar ist Doppelbestrafung prinzipiell
verboten, trotzdem werden Nigerianer, die im Ausland werden
Drogenhandels verurteilt wurden, bei einer Abschiebung in ihre Heimat
nochmals vor Gericht gestellt. Das 1990 beschlossene "Dekret 33"
besagt, dass jeder Nigerianer, der im Ausland wegen eines
Drogendelikts in Haft war, mit einer neuerlichen Verurteilung zu
rechnen hat.

Staatsanwalt Stefan Benner: "Schlieszlich ist nur die Doppelbestrafung
im gleichen Land verboten. Wenn jemand in zwei verschiedenen Staaten
wegen des gleichen Verbrechens verurteilt wird, verstoeszt das nicht
gegen die Menschenrechte."

Informationen ueber verhaftete Staatsbuerger bekommt die nigerianische
Einwanderungsbehoerde von Vertretungen im Ausland, die von der
nationalen Drogenbehoerde aufgerufen wurden, mindestens alle sechs
Monate Berichte ueber im Ausland angeklagte oder verurteilte
Nigerianer weiterzuleiten. Auch das deutsche auswaertige Amt stellte
in einem internen Dokument fest, dass die nigerianische Botschaft nur
Reisedokumente ausstelle, wenn die deutsche Behoerde einen
Abschiebegrund nennt.

Doch nicht nur Nigeria straft doppelt: "In der Tuerkei wird es so
gehandhabt", erklaert Staatsanwalt Benner, "dass Ein- und Ausfuhr von
Drogen als zwei getrennte Delikte gesehen werden. Einem tuerkischen
Drogenhaendler, der in Oesterreich in Haft war, wird bei einer
Abschiebung in die Tuerkei dort nochmals wegen Ausfuhr von Drogen der
Prozess gemacht." (Falter / via MUND / gek.)

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