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Aussendungszeitpunkt: 9. Januar 2001 - 16:19
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Zuvieldienst:

> ... und jetzt zum Nulltarif?

Bekanntlich hat der Staat sich seiner Pflicht zur Essensversorgung
der Zivildiener entzogen und statt Kostgeld zu zahlen die
Zivildiensteinrichtungen angewiesen, ihre Schutzbefohlenen
"angemessen" zu verpflegen. Tatsaechlich aber haeufen sich bei den
Zivildienerinteressensvertretungen Beschwerden wie etwa diese: "
... Heute bekam ich meinen letzten Sklavenlohn fuer Jaenner 2001
per Postanweisung ausbezahlt, jedoch oh Schreck nur mehr 355 ATS
anstatt von 4003,-- ATS (3648 ATS + Fahrtkosten 355 ATS). Bezahlt
uns der Staat nur mehr 355 ATS/Monat ab Jaenner 2001? Bitte
informiert mich!"

In vielen Faellen ist der Staat auch bezueglich der immer noch zu
zahlenden Grundpauschale saeumig. Wenn -- wie schon mehrfach
registriert worden ist -- die Zivildiensteinrichtungen auch noch
nicht zahlungs- resp. verpflegungswillig sind, bleibt nur noch der
Fahrkostenzuschusz von oeS 355,-. Davon sollen manche Zivildiener
einstweilen tatsaechlich leben -- so stellen Staat und
Einrichtungen sich das wohl vor.

Die Zivildienervertretungen sammeln jetzt solche Faelle von Nicht-
oder nur teilweiser Versorgung. Die Zivis sind aufgerufen sich in
solchen Faellen zu melden an: Plattform fuer Zivildiener,
feedback@zivildienst.at; Postfach 438, 1171 Wien.

Die Frage, was eine angemessene Versorgung ist, ist nicht
ausreichend erklaert - Innenminister Strasser in einem Interview
mit der OeH-Zeitschrift "Scope": "Ich nehme an, das sind drei
Mahlzeiten taeglich". Laut ZD-Plattform mueszte dies aber in Geld
ausgedrueckt jene oeS155 sein, die Soldaten zusteht, wenn sie
nicht unmittelbar mit Naturalien versorgt werden.

Wer also seit 1.Jaenner nicht vollverpflegt wird und gar kein oder
kein ausreichendes Kostgeld (weniger als oeS155 pro Tag) erhaelt,
koenne auch unmittelbar seine Zivildiensteinrichtung klagen, so
die offizielle Zivivertretung. Dort gesteht man zwar ein, dasz das
nicht unbedingt guenstig fuers Betriebsklima sei, aber
moeglicherweise sei das die einzige Moeglichkeit, flaechendeckend
fuer die ausreichende Verpflegung der Zivildiener zu sorgen.
Interessenten fuer eine Klage melden sich beim stellvertrenden
Bundessprecher der Zivildiener, Wolfgang Thill, Tel. 0 676 / 777
01 95 oder bundessprecher@zivildienst.at.

(akin; Quelle: Plattform fuer Zivildiener)
 
 

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