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Aussendungszeitpunkt: 3.10.2000; 17:00
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FPOeVP/Soziales:

> ...und es geht noch radikaler!

Die vom Ministerrat am 19. September 2000 beschlossenen
Verschaerfungen des Arbeitslosenrechts waren schon schlimm genug:
Sie sahen die Kuerzung der Familienzuschlaege fuer arbeitslose
Menschen und die Einfuehrung einer allgemeinen Sperrfrist von
einem Monat auch fuer Menschen, die ihr Dienstverhaeltnis
einvernehmlich aufloesen bzw. nach Ablauf eines befristeten
Dienstvertrags arbeitslos werden vor. Der vom zustaendigen
Minister Bartenstein am 28. September 2000 vorgelegte
Gesetzesentwurf geht jedoch noch viel weiter:

5% weniger Arbeitslosengeld

Verbunden mit der Abschaffung der bisher bestehenden (und hoechst
ungerechten) Lohnklassen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
sieht der Gesetzesvorschlag eine durchschnittliche Kuerzung des
Arbeitslosengeldes um 5% vor. Hatten sich aus dem bisherigen
Lohnklassensystem Arbeitslosengeldbezuege von durchschnittlich
knapp 55,8% des Nettogehalts (des jeweils vorangegangenen Jahres)
ergeben, so sieht der Gesetzesentwurf eine einheitliche Hoehe von
53% vor. Aus 53 statt 55,8% des Vorjahres-Nettoeinkommens
errechnen sich als neuer Arbeitslosenbezug 95% des bisherigen
Arbeitslosengeldes. Geringfuege Verbesserungen bei Menschen mit
sehr niedrigen Bezuegen aus der Arbeitslosenversicherung (weniger
als ATS 4000,-) sind de facto wirkungslos, da die Erhoehung des
Bezugs um ATS 120,- im Monat keine Existenzsicherung dieser
Menschen zur Folge haben kann.

Aus fuer Weiterbildungskarenz

Mit Hinweis auf das zukuenftige "Kindergeld" gestrichen wurde die
Moeglichkeit, nach Jobverlust in Folge eines Karenzurlaubs eine
sogenannte "Weiterbildungskarenz" in Anspruch zu nehmen. Frauen,
die nach Ende der Karenzzeit ihren Job verlieren haben somit
keinen Anspruch mehr darauf, sich mittels Weiterbildung wieder in
die Lage zu versetzen, eine gleichwertige Arbeitsstelle zu finden.
Die Einfuehrung des (gesellschaftspolitisch voellig
kontraproduktiven) "Kindergelds" ist fruehestens fuer das Jahr
2003 vorgesehen. Diese Streichung trifft daher insbesondere
Frauen, die in den letzten 18 Monaten ein Kind bekommen haben.

Keine Valorisierung der Notstandshilfe

Einfach "ausgelassen" hat die Regierung jene Bestimmung, die
bisher eine Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der
Notstandshilfe vorsah. Diese sei angesichts einer
"durchschnittliche(n) Verweildauer in der Arbeitslosigkeit von
derzeit 123 Tagen" nicht notwendig. Lanzeitarbeitslose Menschen
werden daher in Zukunft auf Dauer nur jene Unterstuetzung
erhalten, die bei Antragstellung errechnet wurde und zwar
unabhaengig davon, ob sie zwei Monate Notstandshilfe erhalten oder
drei Jahre. Dies ist eine de facto Kuerzung der Notstandshilfe
fuer langzeitarbeitslose Menschen

Hoehere Strafen, mehr Meldetermine

Eine deutliche Erhoehung sieht der Gesetzesentwurf lediglich bei
den Strafbestimmungen vor. Die Untergrenze wird von zur Zeit ATS
500,- auf knapp ATS 2800,-, die Obergrenze von ATS 15 000,- auf
knapp ATS 55 000,-  vervielfacht. Und noch eine zusaetzliche
Schikane haben sich die GesetzesautorInnen ausgedacht: Arbeitslose
Menschen sollen sich, so der Entwurf Gesetzeskraft erhaelt,
zukuenftig einmal woechentlich beim Arbeitsamt melden muessen.
Dies ist nicht zuletzt neben schikanoes auch noch praxisfremd, da
es vielen AMS-Regionalstellen (etwa in Wien) bisher nicht einmal
moeglich war, arbeitslosen Menschen die im zur Zeit gueltigen
Gesetz vorgesehenen monatlichen Kontrollmeldetermine anzubieten.
*regierungswatch@gruene.at (bearb.)*
 

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